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Kernpunkte:


  • Datenschutzgremium
  • Service für Abgeordnete zu Datenschutz und Informationsfreiheit

 

3    Landtag

Die Landesbeauftragte für Datenschutz war im Berichtsjahr zu Gast bei den Sitzungen des Datenschutzgremiums des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Tz. 3.1). Zusätzlich haben, wie auch in früheren Jahren, einige Abgeordnete den direkten Weg zur Landesbeauftragten für Datenschutz oder ihrer Dienststelle genutzt, um sich in konkreten Fällen oder zu allgemeineren Themen beraten zu lassen (Tz. 3.2).

3.1          Datenschutzgremium

Wie funktioniert Datenschutz im parlamentarischen Bereich? Im Schleswig-Holsteinischen Landtag gibt es seit vielen Jahren das Datenschutzgremium, das mehrfach im Jahr zusammenkommt, um eine Reihe von jeweils aktuellen Tagesordnungspunkten rund um den Datenschutz abzuarbeiten. Die Landesbeauftragte für Datenschutz ist Gast in diesem Gremium.

Das Datenschutzgremium des Schleswig-Holsteinischen Landtages überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, nimmt Beschwerden und Beanstandungen Betroffener entgegen, geht Vorgängen nach, die Anlass zu einer Überprüfung geben, und unterrichtet den Ältestenrat über festgestellte Verstöße. Jede Fraktion ist durch ein Mitglied vertreten, die Beratungen sind vertraulich.

Webseite des Datenschutzgremiums:
https://www.landtag.ltsh.de/parlament/datenschutz-im-parlament/
Kurzlink: https://uldsh.de/tb42-3-1a

Basis für die Arbeit des Datenschutzgremiums ist die Datenschutzordnung:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?a=DSO_SH
Kurzlink: https://uldsh.de/tb42-3-1b

Die Datenschutzordnung wurde bereits im Jahr 1998, also lange vor Geltung der Datenschutz-Grundverordnung, erlassen. In dieser Zeit wurde die erste europäische Datenschutzreform mit der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG in nationales Recht umgesetzt. Über die Zeit gab es noch mehrere kleinere Änderungen, zuletzt im Februar 2018.

Wie bereits im Vorjahresbericht ausgeführt (41. TB, Tz. 3.1), könnte zu den Aufgaben des Datenschutzgremiums auch gehören, einen Vorschlag für eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen auszuarbeiten, um die aufgrund der DSGVO veränderten Gegebenheiten zu berücksichtigen. So könnten Änderungen an der Datenschutzordnung durch den Landtag beschlossen werden.

Bei allen Änderungsvorschlägen sollten auch die Entscheidungen des EuGH und etwaige Auswirkungen auf den parlamentarischen Datenschutz in den Ländern im Blick behalten werden. Gerne bietet die Landesbeauftragte für Datenschutz ihre Unterstützung an.


3.2          Service für Abgeordnete in Fragen zu Datenschutz und Informationsfreiheit

§ 62 Abs. 1 Nr. 3 LDSG
(1) Die oder der Landesbeauftragte hat neben den in der Verordnung (EU) 2016/679 genannten Aufgaben die Aufgaben, [...]
3. den Landtag, die Landesregierung und andere Einrichtungen und Gremien über legislative und administrative Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu beraten; [...]

Abgeordnete haben Bedarf an vielerlei Informationen zu allen möglichen Themen, die politisch relevant sind oder es werden können. Zwar verfügen die meisten Abgeordneten über ein Team und können sich auf bestimmte inhaltliche Bereiche spezialisieren, doch wenn dann noch die Querschnittsmaterien Datenschutz oder Informationsfreiheit hinzukommen, wünschen sich einige Abgeordnete kompetente Unterstützung. Aus diesem Grund steht die Landesbeauftragte für Datenschutz mit ihrem Team bereit, um den Abgeordneten als Ansprechstelle für Datenschutz und Informationsfreiheit zu dienen. Jede und jeder Abgeordnete kann sich vertrauensvoll an uns wenden und sich beraten lassen.

Die Fragen, die an uns herangetragen werden, sind vielfältig und ergeben sich aus der parlamentarischen Tätigkeit, aus Erlebnissen als Privatperson oder auch in Bezug auf die Fragen, Beschwerden oder Hinweise, die Bürgerinnen und Bürger an sie gerichtet haben.

Stets versuchen wir, zeitnah alle Fragen der Abgeordneten zu Datenschutz und Informationsfreiheit mit unserer juristischen oder auch informationstechnischen Expertise sowie auf Basis unserer Erfahrung in der Anwendung der Rechtsnormen zu beantworten und dem Beratungsbedarf im Rahmen unserer Ressourcen nachzukommen. Aus unserer Sicht ist dieser Austausch auch deswegen fruchtbar, weil er dazu beiträgt, Chancen und Risiken verschiedener Handlungsoptionen zu verstehen und vor allem praxistaugliche Lösungen für die jeweiligen Sachverhalte zu entwickeln.

Was ist zu tun?
Bei Fragen zu Datenschutz oder Informationsfreiheit sind die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages eingeladen, den Service der Landesbeauftragten für Datenschutz und ihres Teams in Anspruch zu nehmen.


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