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Kernpunkte:


  • Datenschutzgremium
  • Service für Abgeordnete zu Datenschutz und Informationsfreiheit

 

3    Landtag

Im Jahr 2022 wurde in Schleswig-Holstein ein neuer Landtag gewählt: Neue Abgeordnete kamen ins Parlament mit seinen Ausschüssen und anderen Gremien. So nahm auch das Datenschutzgremium seine Arbeit in neuer Besetzung auf, das in Schleswig-Holstein für die Belange des Datenschutzes in parlamentarischen Fragen zuständig ist (Tz. 3.1). Zusätzlich wird an dieser Stelle auf den Beratungsservice der Landesbeauftragten für Datenschutz und ihr Team für die Parlamentarier und ihre Teams hingewiesen (Tz. 3.2).

3.1          Datenschutzgremium

§ 2 Abs. 3 LDSG

(3) Der Landtag, seine Gremien, seine Mitglieder, die Fraktionen und deren Beschäftigte sowie die Landtagsverwaltung unterliegen nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes, soweit sie in Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben personenbezogene Daten verarbeiten. Der Landtag beschließt insoweit unter Berücksichtigung seiner verfassungsrechtlichen Stellung sowie der Grundsätze der Verordnung (EU) 2016/679 und dieses Gesetzes eine Datenschutzordnung.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und ihre Dienststelle sind zwar für Datenschutz in Schleswig-Holstein zuständig, aber im Landesdatenschutzgesetz (LDSG) werden auch Grenzen der Zuständigkeiten aufgezeigt. Dazu gehört die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben geschieht.

Anstelle der Landesbeauftragten für Datenschutz tritt in diesbezüglichen Datenschutzfragen das Datenschutzgremium des Schleswig-Holsteinischen Landtages, das sich in seinen regelmäßigen Sitzungen mit Beschwerden, Hinweisen sowie aktuellen Themen beschäftigt. Mitglieder des Datenschutzgremiums sind Repräsentantinnen und Repräsentanten jeder im Landtag vertretenen Fraktion oder Gruppe. Die Landesbeauftragte für Datenschutz nimmt als Gast bei den Sitzungen teil.

Das LDSG sieht vor, dass der Landtag eine Datenschutzordnung beschließt. Die bisherige Datenschutzordnung stammt aus dem Jahr 1998, also aus der Zeit der ersten europäischen Datenschutzreform mit der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, und ist noch nicht vollständig an die neueren Gegebenheiten, wie sie beispielsweise in der jüngsten europäischen Datenschutzreform mit der DSGVO geformt wurden, angepasst. Somit gehört die Arbeit an der Novellierung der Datenschutzordnung zu den Aufgaben, mit denen sich das Datenschutzgremium beschäftigten wird. Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat für die Erarbeitung ihre Unterstützung angeboten.

Webseite des Datenschutzgremiums:

https://www.landtag.ltsh.de/parlament/datenschutz-im-parlament/
Kurzlink: https://uldsh.de/tb41-3-1


3.2          Service für Abgeordnete in Fragen zu Datenschutz und Informationsfreiheit

§ 62 Abs. 1 Nr. 3 LDSG

(1) Die oder der Landesbeauftragte hat neben den in der Verordnung (EU) 2016/679 genannten Aufgaben die Aufgaben, [...]

3. den Landtag, die Landesregierung und andere Einrichtungen und Gremien über legislative und administrative Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu beraten; [...]

Abgeordnete haben Bedarf an vielerlei Informationen zu allen möglichen Themen, die politisch relevant sind oder es werden können. Zwar verfügen die meisten Abgeordneten über ein Team und können sich auf bestimmte inhaltliche Bereiche spezialisieren, doch wenn dann noch die Querschnittsmaterien Datenschutz oder Informationsfreiheit hinzukommen, wünschen sich einige Abgeordnete kompetente Unterstützung. Aus diesem Grund steht die Landesbeauftragte für Datenschutz mit ihrem Team bereit, um den Abgeordneten als Ansprechstelle für Datenschutz und Informationsfreiheit zu dienen. Jede und jeder Abgeordnete kann sich vertrauensvoll an uns wenden und sich beraten lassen.

Die Fragen, die an uns herangetragen werden, sind vielfältig und ergeben sich aus der parlamentarischen Tätigkeit, aus Erlebnissen als Privatperson oder auch in Bezug auf die Fragen, Beschwerden oder Hinweise, die Bürgerinnen und Bürger an sie gerichtet haben.

Stets versuchen wir, zeitnah alle Fragen der Abgeordneten zu Datenschutz und Informationsfreiheit mit unserer juristischen oder auch informationstechnischen Expertise sowie auf Basis unserer Erfahrung in der Anwendung der Rechtsnormen zu beantworten und dem Beratungsbedarf im Rahmen unserer Ressourcen nachzukommen. Aus unserer Sicht ist dieser Austausch auch deswegen fruchtbar, weil er dazu beiträgt, Chancen und Risiken verschiedener Handlungsoptionen zu verstehen und vor allem praxistaugliche Lösungen für die jeweiligen Sachverhalte zu entwickeln.


Was ist zu tun?
Bei Fragen zu Datenschutz oder Informationsfreiheit sind die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages eingeladen, den Service der Landesbeauftragten für Datenschutz und ihres Teams in Anspruch zu nehmen.


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