4.6 Kommunale Steuerverwaltung
Uns erreichen regelmäßig Beschwerden im Zusammenhang mit teils ausufernden behördlichen Ermittlungen zur Erhebung von Zweitwohnungssteuern. Die Befugnisse der Behörden haben sich jedoch auch unter Geltung der DSGVO nicht grundlegend geändert.
Aufgrund zahlreicher Nachfragen haben wir den bereits nach alter Rechtslage auf der Webseite des ULD veröffentlichten Artikel „Datenerhebung zur Festsetzung der Zweitwohnungssteuer“ an die neuen Fundstellen in der DSGVO angepasst. Der Artikel ist abrufbar unter:
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1120-Datenerhebung-zur-Festsetzung-der-Zweitwohnungssteuer.html
Kurzlink: https://uldsh.de/tb38-46
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