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Kernpunkte:


  • Datenschutzgremium des Landtages
  • Auditierung der Videoüberwachung des Landeshauses

 

3    Landtag

3.1          Datenschutzgremium

Gemäß § 3 Abs. 4 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein unterliegen der Landtag, seine Gremien, seine Mitglieder, die Fraktionen und deren Beschäftigte sowie die Landtagsverwaltung […] nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes, soweit sie in Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben personenbezogene Daten verarbeiten. Die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben fällt dagegen unter das Landesdatenschutzgesetz. Der Landtag hat unter Berücksichtigung seiner verfassungsrechtlichen Stellung und der Grundsätze des Landesdatenschutzgesetzes eine Datenschutzordnung für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben erlassen.

In der Datenschutzordnung werden die Zusammensetzung und die Aufgaben des Datenschutzgremiums geregelt: Das Datenschutzgremium des Landtages überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Jede Fraktion ist mit einem Mitglied – in der Regel der oder dem datenschutzpolitischen Sprecher(in) – im Gremium vertreten. In der Legislaturperiode hat das Datenschutzgremium achtmal getagt. Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat an den Sitzungen teilgenommen und das Datenschutzgremium auf Anfrage beraten.

Ein wichtiger Punkt im Berichtszeitraum war die Frage nach den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf die parlamentarische Tätigkeit. Die Antwort darauf lautet: Da die Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben nicht dem Unionsrecht unterfällt, gilt auch nicht die DSGVO. Dennoch bietet es sich an, mit Blick auf die DSGVO die Datenschutzordnung in der neuen Legislaturperiode daraufhin zu prüfen, ob Anpassungen oder Konkretisierungen sinnvoll sind.

Was ist zu tun?
Die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können bei Bedarf in allen Fragen des Datenschutzes die Landesbeauftragte für Datenschutz hinzuziehen.

3.2          Auditierung Zutrittsberechtigungssystem und Videoüberwachung des Landeshauses

Die vorerst letzte Reauditierung des Zutrittsberechtigungssystems und der Videoüberwachung des Landeshauses war 2014 (35. TB, Tz. 3.1). Seitdem wurden einige technische Erneuerungen an der Videoüberwachungsanlage vorgenommen; u. a. wurden Kameras, Serverhardware und Software aktualisiert. Grundsätzliche Änderungen der Funktionalität gab es nicht.

Die Landtagsverwaltung hat schon in der Projektierungsphase für diese Erneuerungen das ULD umfassend informiert und eingebunden sowie Hinweise für die Umsetzung aufgenommen. Bei einer bereits geplanten Reauditierung, bei der Umsetzung und Aktualisierung der Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen sind daher keine Überraschungen zu erwarten.

Was ist zu tun?
Stellen, die Zutrittsberechtigungssysteme und Videoüberwachungsanlagen einsetzen, sollten die Möglichkeit einer Auditierung prüfen.


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