4.4 Verkehrsangelegenheiten: Fahrerlaubnisse außer Kontrolle?
Fast ein Jahr lang bewegte sich beim Datenschutz im Fahrerlaubniswesen in Sachen Datenschutz fast nichts, weil das zuständige Ministerium meinte, nicht zuständig zu sein. Nun besteht Hoffnung.
Im Januar 2010 wandte sich das ULD an das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr mit einem umfangreichen Problemaufriss und einem Fragenkatalog zum Datenschutz im Fahrerlaubnisbereich. Hintergrund ist die Einführung des Zentralen Fahrerlaubnisregisters (ZFER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die sukzessive Ablösung der dezentralen Papieraktenhaltung durch die bundesweite elektronische Datenverarbeitung, die erst im Jahr 2014 abgeschlossen sein wird, wenn die letzten Papier-„Lappen“ der Vergangenheit angehören sollen. Wer berechtigt ein Kraftfahrzeug führt, hängt nicht nur vom Erwerb eines Führerscheins ab, sondern auch davon, ob dieser nicht wieder entzogen wurde, was beim KBA gesondert im Verkehrszentralregister gespeichert ist (VZR). Zwischen ZFER und VZR bestehen Querverweise. Da jedoch viele für die Fahrerlaubnis relevante Vorgänge noch aus der papierenen Zeit stammen, sind die Fahrerlaubnisbehörden verunsichert, welche Daten sie noch aufbewahren dürfen und welche – auch aus Datenschutzgründen – gelöscht werden müssen. Aus Kontrollen ist uns bekannt, dass hier im Land völlig unterschiedlich – oft weder praktikabel noch datenschutzkonform – verfahren wird. Das ULD hatte die Hoffnung, dass das Verkehrsministerium als Fachaufsicht den Behörden hier Hilfen gibt und klare Vorgaben macht.
Was dann folgte, war ein langer, unergiebiger Konflikt über die Frage, ob es zu den Aufgaben des Ministeriums gehört, solche Hilfen zu geben und Vorgaben im Bereich des Datenschutzes zu machen. Wir wiesen darauf hin, dass dies kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und in die Organisationshoheit der Kommunen ist und dass die Behörden ein großes Interesse an einer funktionierenden rechtskonformen Datenverarbeitung haben müssten, insbesondere wegen der Schnittstellen zum KBA und der Notwendigkeit der Beweissicherheit bei der Erteilung und dem Entzug von Führerscheinen. Es bedurfte schließlich der Information des zuständigen Landtagsausschusses, damit ein klärendes Gespräch zwischen ULD und Ministerium zustande kam. Es wurde verabredet, sich zeitnah zusammenzusetzen und gemeinsam eine Lösung zu suchen.
Was ist zu tun?
Das Verkehrsministerium sollte in enger Kooperation mit den Fahrerlaubnisbehörden und dem ULD Standards für einen datenschutzkonformen einheitlichen Umgang mit Fahrerlaubnisdaten erarbeiten.
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