3         Reauditierung Schleswig-Holsteinischer Landtag

Ziel eines Konzeptes für das Zutrittssystem und die Videoüberwachung des Landtages muss es sein, im aus Sicherheitsgründen äußerst sensiblen Parla­ment ein Höchstmaß an Gefahrenvorsorge zu realisieren, ohne dass hierbei Bürgernähe und Grundrechtskonformität leiden.

Die erstmalige Zertifizierung des Zutrittsberechtigungssystems erfolgte durch das ULD im Jahr 2004 (27. TB, Tz. 3.1), die der Videoüberwachung im Jahr 2006 (29. TB, Tz. 3.1). Die Dienst- und Verfahrensanweisungen wurden seitdem über­arbeitet und der leicht geänderten Hardwareausstattung angepasst. Beim mit Funktechnologie arbeitenden Zutrittsberechtigungssystem wird weiterhin verhin­dert, dass durch die Nutzungsdaten der Zutrittsausweise Bewegungs- und Kon­taktprofile, z. B. von Abgeordneten oder Journalisten, erstellt werden können. Datenschutzfreundliche Merkmale der eingesetzten Videoüberwachung sind die Ausblendung der für die Parlamentssicherheit nicht relevanten Verkehrsberei­che, ein differenziertes Zugangs- und Nutzungskonzept zu den Daten und Bildern, eine Löschroutine und öffentliche Hinweise auf den Technikeinsatz.

Das Zutrittsberechtigungssystem und die Videoüberwachung des Landtages sind aus Datenschutzsicht vorbildlich. Ein besonderes Qualitätsmerkmal ist das Datenschutzmanagement mit einem Datenschutzgremium, über das eine eigen­ständige unabhängige Kontrolle erfolgt. Bei der Rezertifizierung hat sich gezeigt, dass dieses Datenschutzmanagement nachhaltig funktioniert. Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist bundesweit das einzige Parlament mit einem solchen Datenschutzauditzeichen.

Was ist zu tun?
Der Schleswig-Holsteinische Landtag kann als Vorbild für andere öffentliche Einrichtungen dienen, die Zutrittssysteme und Videoüberwachung einsetzen. Die Möglichkeit einer Auditierung sollte jeweils geprüft werden.


Zurück zum vorherigen Kapitel Zum Inhaltsverzeichnis Zum nächsten Kapitel