4.7         Wissenschaft und Bildung

4.7.1      Landesnetz Bildung (LanBSH)  jetzt auf sicheren Beinen

Es wurde ein zentrales Konzept für eine einheitliche Informationstechnologie in den Schulverwaltungen fertiggestellt. Nach Abschluss der Pilotierungs­phase beginnt – angefangen bei den Gymnasien – die Einführung datenschutz­konformer IT-Systeme in den Schulverwaltungen.

Das vom ULD eingeforderte IT-Konzept (29. TB, Tz. 4.7.2) wurde in enger Zusammenarbeit zwischen Finanzministerium, Bildungsministerium, den kommu­nalen Landesverbänden, den Schulträgern und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz erarbeitet. Auf der Basis der vereinbarten Systemkonzepte gehen nun Rechnersysteme in vielen Schulverwaltungen des Landes in den Echtbetrieb. Diese Schulverwaltungsrechner sind standardisiert konfiguriert und in das Landesnetz eingebunden. So ist auch eine sichere Internetanbindung der Schul­verwaltungen möglich.

Die bisher beim Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) vorliegenden Anmeldungen für einen solchen Anschluss zeigen, dass viele Schulleitungen und Schulträger inzwischen von diesem Konzept überzeugt sind.

 

4.7.2      Wissensdefizite bei Schulleiterinnen , Schulleitern und Schulsekretärinnen

Eingaben von Betroffenen und Anfragen aus Schulleitungen und von Schul­sekretärinnen zeigen uns, dass Informationsdefizite in Bezug auf die beste­hende Rechtslage und die Umsetzung dieser Normen bestehen.

So erfreulich die Umsetzung des LanBSH-Konzepts (Tz. 4.7.1) auch ist, bei der konkreten Anwendung der Technik in den Schulverwaltungen dürfen die Mög­lichkeiten des Datenschutzes nicht durch fehlendes Wissen über das Datenschutz­recht und die technischen Sicherungen konterkariert werden. Das Angebot der DATENSCHUTZAKADEMIE (DSA), Schulsekretärinnen in diesem Sektor fort­zubilden, findet derzeit immer weniger Resonanz, offensichtlich weil die Schul­träger immer weniger Geld für Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung stellen. Schulsekretärinnen scheinen insofern am Ende der Prioritätenkette zu stehen, obwohl sie tagtäglich mit sensiblen personenbezogenen Daten umgehen. Ein Eckpfeiler des LanBSH-Konzepts ist die datenschutzrechtliche Schulung. Ohne diese ist eine sichere und daten­schutzkonforme elektronische Daten­verarbeitung nicht möglich.

?LanBSH
In den letzten Jahren nahm die Not­wendigkeit der Online-Kommunika­tion der Schulverwaltungen mit ande­ren öffentlichen Stellen (z. B. dem Statistischen Amt, Bildungsministe­rium usw.) immer mehr zu.

Dieser Entwicklung wurde durch die Schaffung des Landesnetzes Bildung (LanBSH) Rechnung getragen. In Zusammenarbeit des Bildungs- und Finanzministeriums, des IQSH, den Schulträgern und des ULD wurde ein technisches Konzept entwickelt, wel­ches die sichere Anbindung der Schulverwaltungsrechner über das Landesnetz an das Internet möglich macht. Es umfasst neben der techni­schen Ausgestaltung der Hardware nach genau festgelegten Kriterien auch die Bereitstellung der erforder­lichen schriftlichen Verfahrensdoku­mentation für das EDV-Verfahren. Daneben enthält eine Dienstanwei­sung detaillierte Regelungen für die Nutzer der Schulverwaltungsrechner.

Auch bei den für die Datenverarbeitung verantwortlichen Schulleitungen besteht ein erhöhter Ausbildungsbedarf. So exis­tiert z. B. eine große Unsicherheit, wel­che Daten von Schülerinnen und Schü­lern auf der Schulhomepage präsentiert werden dürfen. Die Schulleiterschulung der DSA wurde bis vor einigen Jahren regelmäßig und mit großem Erfolg in Zusammenarbeit mit dem IQSH durch­geführt, aber inzwischen nicht mehr finanziell unterstützt. Schulverwaltun­gen beginnen damit, die Daten der Schülerinnen und Schüler ausschließ­lich automatisiert zu speichern. Dabei sind genaue Kenntnisse der Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherung sowie deren Beachtung für eine sichere personenbezogene elektronische Daten­verarbeitung unabdingbar.

Um den Beteiligten eine günstige und einfache Möglichkeit der Wissensbe­schaffung zu geben, hat das ULD ein „Praxishandbuch Schuldatenschutz“ herausgegeben, das den Verantwortlichen in den Schulen des Landes unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird und in dem versucht wird, in allgemein verständlicher Form alle relevanten Fragen zu beantworten. Die Broschüre ist auch im Internet verfügbar unter

www.datenschutzzentrum.de/schule/praxishandbuch-schuldatenschutz.pdf

Was ist zu tun?
Ministerium und Schulträger sollten sicherstellen, dass genügend finanzielle Mittel bereitgestellt werden, damit die Schulleitungen, die Schulsekretärinnen und sonstige Personen, die für den Datenschutz in Schulen verantwortlich sind, die nötige Fortbildung in Anspruch nehmen können.

 

4.7.3      Zentrale Schülerdatenbank

Nach wie vor ist es geplant, die Bildungsverläufe jeder Schülerin und jedes Schülers von der Einschulung bis zur Schulentlassung zu verfolgen. Aller­dings werden die Argumente der Datenschützer zunehmend von den Verant­wortlichen zur Kenntnis genommen.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist nach den von der Konferenz der Daten­schutzbeauftragten vorgebrachten Einwänden (29. TB, Tz. 4.7.1) von der Ein­richtung einer bundesweiten Schüler- bzw. genauer gesagt Schuldatenbank abge­rückt. Es besteht aber kein Grund zur Entwarnung. Es wird daran festgehalten, die Bildungsverläufe aller Schülerinnen und Schüler in Deutschland auf Landesebene zu speichern und zu verfolgen. Statt der bisher geplanten Schüler-Identifikations­nummer sollen die einzelnen Schülerdatensätze nunmehr mittels einer Hashwert-Verschlüsselung versehen werden, womit Datensätze Jahr für Jahr derselben Person zugeordnet werden können. Damit, meint die KMK, sei den Einwänden der Datenschutzbeauftragten Genüge getan. Wir mussten aber signalisieren, dass dieses Abspecken der Pläne nicht ausreicht. Mit den Informationen aus den jähr­lich zu bildenden Gesamtdatensätzen lässt sich ohne größeres Zusatzwissen weiterhin feststellen, für welche Person diese stehen. Die KMK hält außerdem an ihrem Plan fest, für nicht näher definierte Zwecke die in den Bundesländern gespeicherten Daten temporär zusammenzuführen. Diese Planungen erscheinen uns weiterhin zu unbestimmt und unverhältnismäßig.

Was ist zu tun?
Die KMK sollte von dem Großerfassungsvorhaben gänzlich abrücken. Für die dargelegten Informationsinteressen bedarf es keiner Totalerhebung; Stichproben­erhebungen dürften genügen.

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