18. Tätigkeitsbericht (1996)



Stichworte kurz erklärt




Chipkarten

Es handelt sich um Plastikkarten in der Größe von Scheckkarten mit einem eingeschweißten Prozessor (Rechner) und einem kleinen Datenspeicher. Steckt man sie in ein Schreib-/Lesegerät, erhält man einen vollwertigen PC. Auf einem Chip kann man heute schon bis zu 32 DIN A4 Seiten Text speichern.




COMPAS

Computerunterstütztes polizeiliches Arbeitsplatzsystem, das bei der Polizei in den nächsten Jahren eingeführt wird. Es beinhaltet Funktionen der Textverarbeitung, Unterstützung der Sachbearbeitung, des Zugriffs auf polizeiliche und Verwaltungsdateien, einer erleichterten Bürokommunikation sowie der Aktenverwaltung.




Computerviren

Es sind sehr kleine Computerprogramme, die sich selbst vervielfältigen und so immer neue Systeme "infizieren". Sie können dort Schäden unterschiedlichster Art verursachen, z.B. gespeicherte Daten löschen oder verändern! Sie werden häufig von "Hackern" konstruiert, die Personen oder Unternehmen dadurch einen Schaden zufügen oder sich einfach nur einen Spaß machen wollen.




Elektronische Geldbörse

Elektronische Geldbörsen sind Chipkarten, auf denen sich ein Guthaben einspeichern läßt und die anstelle von Bargeld eingesetzt werden können. Beim Einkaufen wird von der elektronischen Geldbörse die entsprechende Summe abgebucht. An besonderen Automaten läßt sich die Chipkarte erneut mit Geld auffüllen.





EUROPOL

Ein in Den Haag entstehendes europäisches Polizeiamt, das in erster Linie die nationalen Polizeibehörden unterstützen soll. Zu diesem Zweck sollen bei EUROPOL umfangreiche Datensammlungen aufgebaut werden. Da die EUROPOL-Konvention noch nicht ratifiziert ist, arbeitet in Den Haag derzeit noch die European Drugs Unit (EDU), die ebenfalls primär dem Datenaustausch dient.




GAST

Geschäftsstellenautomation der Staatsanwaltschaften, die neben Erleichterungen der Arbeit der Geschäftsstellen der Staatsanwaltschaften vor allem ein Register aller in Schleswig-Holstein anhängigen oder schon abgeschlossenen Ermittlungsverfahren beinhaltet. Insgesamt sind ca. 720 000 Personen in GAST gespeichert, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.




ICD-10 (International Code of Diseases)

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision. Der ICD-10 ist von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erarbeitet worden und dient der Darstellung aller möglichen Krankheitsbilder mit Hilfe eines vierstelligen Codes.
Beispiel: Grippe = J 11.0




Kassenärztliche Vereinigung

Die Kassenärztliche Vereinigung hat der Sozialgesetzgeber als Bindeglied zwischen den Krankenkassen und den Vertragsärzten (Kassenärzten) geschaffen. Sie hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter anderem die Aufgabe, den Krankenkassen gegenüber zu gewährleisten, daß die Vertragsärzte richtig abrechnen. Die Ärzte rechnen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung ab, die die Abrechnungsunterlagen prüft und an die Kassen weiterleitet.
Bei den Zahnärzten hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung die gleichen Aufgaben.




Maastricht II

Der 1992 in Maastricht geschlossene Vertrag über die Europäische Union sieht für 1996 eine weitere Regierungskonferenz vor, auf der über eine Revision des Maastrichter Vertragswerkes beraten werden soll. Möglicher Verhandlungsgegenstand ist auch die Stärkung des Grundrechtsschutzes innerhalb der EU.




MEGA

"MEGA" ist die Abkürzung für "Mehrländer-Gerichts-Anwendung". So nennen die Bundesländer Brandenburg, Schleswig-Holstein und Thüringen ihr gemeinsam neu entwickeltes EDV-Programm für die Gerichte. Es soll erstmalig in der deutschen Justiz die vollständige Einbindung der Arbeitsplätze von Richtern und Rechtspflegern, Aktenverwaltung und Schreibdienst verwirklichen. Vor allem für die vielen kleinen Gerichte erhofft man sich damit eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen u.a. durch den Wegfall von Transportwegen, weniger Zeitaufwand für Absprachen, schnellere Erledigung von Schreibarbeiten. Den Richtern sollen bessere Informationsmöglichkeiten (z.B. durch die Abfrage von jurististen Datenbanken) die Entscheidungsfindung erleichtern.




Multimedia

Durch bessere und schnellere Technik können Informationen "multimedial" vermittelt werden, d.h. wie beim Fernsehen werden gleichzeitig Augen und Ohren der Zuschauer angesprochen. Während zentrale Fernsehsender pro Kanal für alle dieselben Bilder ausstrahlen und die Zuschauer nur die Wahl zwischen den verschiedenen Programmen haben, werden die Benutzer bei der neuen Multimediatechnologie stärker einbezogen: Sie können in einen Dialog mit der jeweiligen Anwendung treten und individuell bestimmen, wann sie wie welche Informationen erhalten. Einkaufen oder Buchen einer Reise mit aktuellen Daten soll ebenso komfortabel von zu Hause aus möglich sein wie z.B. das gezielte Abrufen von Filmen oder Bildungsangeboten.




Nichtleitungsgebundener Fernmeldeverkehr

Im Regelfall werden die Verbindungen im Fernmeldeverkehr über Kupfer oder Glasfaserkabel (leitungsgebunden) hergestellt. Auf einigen Streckenabschnitten benutzt die Telekom aber auch Richtfunkübertragungen. Im internationalen Verkehr werden auch Satelliten als Schaltstationen eingesetzt. Mobiltelefone sind ebenso "nichtleitungsgebunden".




POLDOK

Automatisiertes polizeiliches Dokumentationssystem, mit dessen Hilfe polizeiintern über die Einleitung und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren berichtet wird. Die gespeicherten Daten werden als Ermittlungsansätze in anderen Ermittlungsverfahren sowie zur Erstellung von Lagebildern verwendet.




Postreform

Die Postreform bezeichnet eine Entwicklung in Deutschland vom vormals staatlichen Monopol zum freien Markt im Post- und Telekommunikationsbereich.
Sie wird in drei Stufen abgewickelt:

Postreform I (1989-1994):
Die Deutsche Bundespost teilt sich in drei öffentlich-rechtliche Unternehmen. Die Telekom, das Unternehmen für den Bereich Telekommunikation, besitzt das Monopol bei der öffentlichen Netzinfrastruktur und beim Telefondienst. Davon ausgenommen sind Satelliten- und Mobilfunknetze, die von privaten Firmen aufgebaut und angeboten werden dürfen, zunächst jedoch ohne Sprachübermittlung.

Postreform II (1994-1997):
Die entstandenen öffentlich-rechtlichen Unternehmen werden als Voraussetzung für die Einführung des Wettbewerbs in Aktiengesellschaften umgewandelt.

Postreform III (ab 1998):
Das noch bestehende Monopol bei der Netzinfrastruktur und beim öffentlichen Telefondienst fällt weg, d.h. private Firmen oder auch kommunale Versorgungsunternehmen können Netzleistungen anbieten.



Schleswig-Holstein-Netz

Das Schleswig-Holstein-Netz ist ein landesweites Rechnernetz, das die Datenzentrale ihren Kunden zur Übertragung von Daten anbietet. Dazu werden Leitungen der Telekom genutzt, die durch eigene Vermittlungsrechner der Datenzentrale gebündelt sind. Es gibt Planungen, das Netz zu einem Behördennetz auszubauen.





Schuldnerverzeichnis

Ein bei den Amtsgerichten geführtes Register der Personen, die die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder gegen die im Zusammenhang damit Haft angeordnet ist. Die Eintragung bleibt in der Regel drei Jahre gespeichert. Prinzipiell kann jeder Auskunft aus dem Schuldnerregister erhalten. Industrie- und Handelskammern, Betreiber privater regionaler oder bundesweiter Auskunfteien können Abdrucke des gesamten Schuldnerverzeichnisses erhalten.





SISY

Ein beim Generalbundesanwalt geplantes Informationssystem, in dem bundesweit alle eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zwei Jahre lang gespeichert werden sollen.






Gesetzesauszüge


Stasi-Unterlagengesetz
§ 5 Abs. 1 StUG:

Die Verwendung personenbezogener Informationen über Betroffene oder Dritte, die im Rahmen der zielgerichteten Informationserhebung oder Ausspähung des Betroffenen einschließlich heimlicher Informationserhebung gewonnen worden sind, zum Nachteil dieser Personen ist unzulässig. Dies gilt nicht in den Fällen des § 21 Abs. 1 Nr. 1 und 2, wenn Angaben des Betroffenen oder Dritten sich aufgrund der Informationen ganz oder teilweise als unzutreffend erweisen.




datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch:
§ 198 LVwG

(1) Der betroffenen Person ist von der datenverarbeitenden Stelle auf Antrag gebührenfrei Auskunft zu erteilen über

  • die zu ihr gespeicherten Daten,
  • den Zweck und die Rechtsgrundlage der Speicherung sowie
  • die Herkunft der personenbezogenen Daten, die Empfänger von Übermittlungen und die Teilnehmer an automatisierten Abrufverfahren.
  • ...


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