Datenschutzverordnung - DSVO

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Landesverordnung über die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit
automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten

In der Vergangenheit waren Einzelheiten über die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Verordnung (Datenschutzverordnung SH, letzte Fassung vom 1.1.2014) geregelt. Diese Verordnung ist mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft getreten. Von der Ermäch­tigung in § 7 Abs. 2 LDSG zum Erlass einer Nachfolgeverordnung hat die Landes­regierung bisher keinen Gebrauch gemacht.

Zur Erleichterung der Erstellung der erforderlichen Dokumentationsunterlagen zur Um­set­zung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes gibt das Unabhängig Landeszentrum für Datenschutz die Hinweise, die in ihrer Struktur an die bisherigen Regelungen der DSVO angepasst sind. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des LDSG (beispielsweise Test und Freigabe) sowie  Datenverarbeitungen, die nicht durch die DSGVO geregelt sind.

Hinweise zur Dokumentation einer ordnungsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten (Stand Juni 2020).

Allgemeine Hinweise zur Dokumentation und zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht nach der DSGVO sowie Vorlagen finden Sie hier.