Begriffsbestimmungen
Double-Opt-In-Verfahren | Mit einem Double-Opt-In-Verfahren bestätigen Sie uns in zwei Schritten, dass Sie Informationen von uns erhalten möchten. Wir verwenden das Double-Opt-In-Verfahren bei unseren Newslettern. 1. Schritt: Sie können auf unserer Webseite einen Newsletter anfordern. Dazu senden Sie eine E-Mail an unser Newsletter-System. 2. Schritt: Sie erhalten an Ihre E-Mail-Adresse eine Nachricht von unserem Newsletter-System. In dieser E-Mail werden Sie gebeten, eine Antwort an unser Newsletter-System zu schicken, wenn Sie den Newsletter wirklich erhalten wollen. Dadurch wird sichergestellt, dass nur Sie als Empfänger der E-Mail und keine dritte Person eine Zusendung von Informationsmaterial an Ihre E-Mail-Adresse beauftragen kann. Wenn Sie uns im Rahmen einer Veranstaltung der Datenschutzakademie eine Einwilligung gegeben haben, werden wir Sie per E-Mail auf unser Newsletter-Angebot hinweisen. Dieses können Sie annehmen, indem Sie sich wie oben beschrieben in zwei Schritten anmelden. |
DSGVO | Abkürzung für: Datenschutz-Grundverordnung Die unmittelbar anwendbare Europäische Datenschutz-Grundverordnung gilt ab dem 25. Mai 2018. |
DSVO | Abkürzung für: Datenschutzverordnung Landesverordnung (Schleswig-Holstein) über die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten Die DSVO regelt die Dokumentation automatisierter Verfahren bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen sowie deren Tests und die Freigabe dieser Verfahren. |
IP-Adresse | Eine IP-Adresse ist eine Adresse in Computernetzwerken. Normalerweise besteht eine IP-Adresse aus vier durch Punkte getrennte Dezimalzahlen, z. B. 192.168.100.20. Die IP-Adressen werden z. B. Computern in Netzwerken zugewiesen. Die Adressen identifizieren die Geräte eindeutig und ermöglichen die Kommunikation der Geräte untereinander. |
LArchG | Abkürzung für: Landesarchivgesetz Schleswig-Holstein Das Landesarchiv Schleswig-Holstein übernimmt als Landesoberbehörde u. a. die Aufgabe, archivwürdige Unterlagen der Verwaltungen, Behörden und Gerichte im Land Schleswig-Holstein zu sichern und zu verwahren. Wir unterliegen den Bestimmungen des Landesarchivgesetzes Schleswig-Holstein (LArchG). Vor der Löschung von Sachakten müssen diese dem Landesarchiv angeboten werden (§ 6 LArchG), das entscheidet, welche Daten archiviert werden. Auch Ihre Daten können betroffen sein. |
LBG SH | Abkürzung für: Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein |
LDSG 2018 | Abkürzung für: Landesdatenschutzgesetz - in dieser Datenschutzerklärung die aktuelle Version ab 25.05.2018 |
LfD SH | Abkürzung für: Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Die LfD SH ist die Aufsichtsbehörde für Datenschutz und Informationsfreiheit für Schleswig-Holstein |
TV-L | Abkürzung für: Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder |
Webbrowser | Ein Webbrowser ist ein Programm, mit dem Sie Webseiten darstellen können. |