5: Stellungnahmen
Stellungnahme zum Abkommen über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der EU an die USA für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus
Das zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) am 30. November geschlossene Abkommen über die Übermittlung von Zahlungsverkehrsdaten ermöglicht die Übermittlung von personenbezogenen Daten über Finanztransaktionen durch europäische Anbieter in die USA. Aus datenschutzrechtlicher Sicht enthält das Abkommen eine Reihe von erheblichen Defiziten, so dass im Ergebnis ein angemessenes Datenschutzniveau bei der Übermittlung und der weiteren Verwendung der Daten nicht gewährleistet ist.
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Richtig gezielt? Verhaltensorientierte Zielgruppenansprache nach deutschem Recht
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Datenschutz bei Internetveröffentlichungen
Von Dr. Thilo Weichert Die Beschwerden von Betroffenen über Datenschutzverstöße im Internet haben in jüngster Zeit massiv zugenommen. Die Rechtslage ist aber angesichts der neuen Sachverhalte und der weitgehend fehlenden klaren Regelungen weder den Internet-Nutzenden noch den Betroffenen eindeutig erkennbar – Grund genug, die bestehenden gesetzlichen Rudimente darzustellen und auszufüllen und dadurch etwas mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
2: Pressemitteilungen
40 Jahre Datenschutzgeschichte im Gespräch: Prominente aktive Zeitzeugen kommen zu Wort
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Der Fall "Street View" in Deutschland
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Der 11. September 2001 – auch ein Anschlag auf den Datenschutz?
Vortrag von Dr. Thilo Weichert
bei der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung, Altenholz
„60 Jahre Grundgesetz“ Auf dem Weg zum Überwachungsstaat?“
Donnerstag, den 5. März 2009
5: Stellungnahmen
Datenschutzrechtliche Bewertung des Einsatzes von Google Analytics
Das ULD erkennt das berechtigte wirtschaftliche Interesse an einer Analyse des Nutzungsverhaltens auf Webseiten an: Die Erstellung von Nutzungsprofilen muss jedoch im Einklang mit den geltenden Gesetzen und der Wahrung der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer erfolgen. Auf der Grundlage der zwischen den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich unter der Leitung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und der Google Germany GmbH geführten Gespräche bewertet das ULD den Einsatz des durch die Google Inc. angebotenen kostenlosen Version des Google Analytics Services derzeit wie in diesem Dokument dargelegt.
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Der Skandal um den Datenhandel und seine Folgen
3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze
Scoring - die gesetzliche Erlaubnis zur wissenschaftlichen Diskriminierung von Verbrauchern
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