Datenschutzaudit beim ULD
ACHTUNG: Ab dem 25. Mai 2018 können aufgrund der veränderten Rechtslage das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein und das Audit-Verfahren in der bisherigen Form nicht mehr angeboten werden. Für Organisationen in Schleswig-Holstein planen wir zeitnah, Zertifizierungen nach Datenschutz-Grundverordnung anzubieten. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie hieran Interesse haben. Die genauen Verfahren, Kriterien und Gebühren werden wir demnächst hier veröffentlichen. Bitte beachten Sie, dass alle bisher erteilten Zertifizierungen (Datenschutz-Gütesiegel und Audit) des ULD auf der Rechtslage vor dem 25. Mai 2018 bzw. vor Gültigkeit der Datenschutz-Grundverordnung beruhten.
- Hinweise des ULD zur Durchführung eines Datenschutz-Behördenaudits nach § 43 Abs. 2 LDSG
- Dokumente zum Bundesdatenschutzauditgesetz (BDSAuditG)
Datenschutz aktiv mitgestalten -
Das Datenschutzaudit in Schleswig-Holstein
Mit dem Datenschutzaudit soll öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein die Möglichkeit eingeräumt werden, ihr Datenschutzkonzept durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) prüfen und beurteilen zu lassen. Sie müssen nicht länger abwarten, ob sie evtl. einmal kontrolliert und anschließend kritisiert werden, sondern sie können sich selbst aktiv um das Audit bemühen. Mit einem erfolgreichen Auditverfahren können sie um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger werben. Es handelt sich bei dem Datenschutzaudit um ein ganz neues Instrument auf dem Gebiet des Datenschutzes, das dem Umweltaudit nachgebildet ist. Es tritt neben die klassischen Tätigkeitsfelder der datenschutzrechtlichen Kontrolle und Beratung durch das ULD. Das freiwillige Datenschutzaudit dient dem Ziel, ein Gesamtkonzept zur dauerhaften Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus in der jeweiligen öffentlichen Stelle einzurichten.
Durch ihre freiwillige Teilnahme stärkt die Behörde ihre Selbstverantwortung im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit. Grundlage des Audits ist eine schriftliche Vereinbarung der jeweiligen Behörde mit dem ULD. Danach erfolgen Bestandsaufnahme, Festlegung der Datenschutzziele, Einrichtung eines Datenschutzmanagementsystems sowie Begutachtung durch das ULD. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Behörde die Ordnungsmäßigkeit ihres Datenschutzkonzeptes durch die Verleihung eines Datenschutzauditzeichens förmlich bescheinigt.