Mittwoch, 19. Dezember 2012 5: Stellungnahmen
Bundesratsinitiative zur Stärkung der Freiheit und der Privatsphäre im Internet
Stellungnahme des ULD zum Antrag der Fraktion der PIRATEN in Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 27.11.2012
PDF-Dokument veröffentlicht als Umdruck 18/553 des Schleswig-Holsteinischen Landtags unter
www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/0500/umdruck-18-0553.pdf
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Zwischen Schweigepflicht und Offenbarungspflicht - in der therapeutischen Arbeit -
Thilo Weichert, Leiter des ULD
Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein
3. Bundesfachtagung Forensischer Ambulanzen
Nachsorge Strafvollzug
Landeshaus, Kiel 30.11.2012
Dienstag, 27. November 2012 5: Stellungnahmen
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
Mit Beschluss vom 24.01.2012, 1 BvR 1299/05, hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des § 113 Abs. 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) festgestellt. Die Regelung wurde zugleich nur noch für eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2013 für anwendbar erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, weil sie nicht den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügt. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft soll der vom Bundesverfassungsgericht geforderten verfassungskonformen Ausgestaltung Rechnung getragen werden. Dazu sieht der Entwurf eine Änderung des § 113 TKG sowie Änderungen diverser Fachgesetze vor. Zu diesem Gesetzentwurf nehmen wir Stellung, wobei wir unsere Stellungnahme auf einige grundlegende Aspekte beschränken:
"Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft" vollständig lesen Mittwoch, 21. November 2012 2: Pressemitteilungen
Verfahrensvorschlag zu Segeberger "Gutachtenschwärzung"
Nach der nochmaligen Erörterung des Falls einer Kindeswohlgefährdung im Kreis Segeberg im Sozialausschuss des Landtags Schleswig-Holstein am 15.11.2012 und nach öffentlicher Kritik an der Bereitstellung nur eines teilanonymisierten, also „geschwärzten“ Gutachtens von Prof. Reinhard Wolff machte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) einen Verfahrensvorschlag, über den einerseits der Sozialdatenschutz gewahrt, andererseits größtmögliche Transparenz und Kontrolle in dem heftig diskutierten Fall hergestellt werden soll:
"Verfahrensvorschlag zu Segeberger "Gutachtenschwärzung"" vollständig lesen Mittwoch, 21. November 2012 Sozialdatenschutz und demokratische Kontrolle im Fall einer Kindeswohlgefährdung
Schreiben des ULD an den Kreis Bad Segeberg vom 19. November 2012