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ULD: „OVG-Urteil zu Facebook-Fanpages revisionsbedürftig“
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 04.09.2014 vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten, in dem entschieden wurde, dass schleswig-holsteinische Betreiber von Facebook-Fanpages für Datenschutzverstöße, die bei der Benutzung der Seite stattfinden, nicht verantwortlich sein sollen. Das OVG hat in seinem Urteil, dessen Begründung gerade vorgelegt wurde, die Revision zugelassen, weil entscheidende Rechtsfragen bisher nicht höchstrichterlich entschieden worden sind.
Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Die Urteilsbegründung ist so enttäuschend wie der vor drei Wochen verkündete Urteilstenor. Die vom ULD vorgebrachten wesentlichen Argumente werden nur beiläufig erörtert. Zwar erwähnt das OVG, anders als das Verwaltungsgericht in der Vorinstanz, dass über eine Grundrechtsfrage entschieden wird, doch ist nicht zu erkennen, dass dies in das Ergebnis der Entscheidung eingeflossen ist. Das zentrale Argument des ULD, nämlich dass das
Betreiben einer Fanpage ein rechtlich und technisch einheitlicher Vorgang ist, bei dem sich Betreiber und Facebook gegenseitig ergänzen und voneinander abhängig sind, wurde nicht gewürdigt. Mit unserer Revision verfolgen wir die Hoffnung, dass bundesweit vom Bundesverwaltungsgericht klargestellt wird, dass sich Institutionen ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung nicht dadurch entziehen können, dass sie Dritte mit illegaler Datenverarbeitung beauftragen.“
Das OVG-Urteil finden Sie nebenstehend.
Die Presseerklärung des ULD zur Urteilsverkündung finden Sie unter
https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20140905-ovg-sh-urteil-facebook.htm