2: Pressemitteilungen
ULD wendet sich im Facebook-Streit an den Landtag
Nachdem das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Anfang November 2011 gegenüber einer Vielzahl von öffentlichen Stellen im Land die Rechtswidrigkeit der von ihnen betriebenen Facebook-Fanpages festgestellt und wegen deren Nutzung Beanstandungen ausgesprochen hatte, reagierten die meisten dieser Stellen nicht mehr und blieben stumm. Aufforderungen des ULD an die Staatskanzlei und an die Industrie- und Handelskammer, zwecks Rechtsklärung Feststellungsklagen gegen das ULD beim Verwaltungsgericht einzulegen, blieben ebenso ohne Resonanz wie die Bitte des ULD an das Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium sowie an das Innenministerium, im Rahmen der Rechtsaufsicht datenschutzkonforme Zustände wiederherzustellen. Deshalb wendet sich das ULD am heutigen Tag an den Landtag Schleswig-Holstein mit der Bitte, sich des Themas anzunehmen.
ULD-Leiter Thilo Weichert: „Anders als im Bereich der Privatwirtschaft kann das ULD gegenüber öffentlichen Stellen nur Beanstandungen aussprechen. Damit stellen wir Rechtsverstöße fest, können aber nicht deren Beendigung durchsetzen. Hier ist das Parlament als Kontrolleur der Verwaltung gefordert. Wie soll das ULD glaubwürdig gegen Datenschutzverstöße in der Privatwirtschaft vorgehen können, wenn die zuständigen Ministerien des Landes ebensolche Verstöße begehen oder im Rahmen der Rechtsaufsicht tolerieren? Mit dem Betreiben von Facebook-Fanpages sind die Stellen dafür verantwortlich, dass Daten der Nutzenden illegal in die USA zu Facebook gelangen. Zugleich wird damit ein Internetportal genutzt und gefördert, das in vielerlei sonstiger Weise, z. B. durch den Einsatz von Gesichtserkennungsverfahren, gegen den Datenschutz verstößt. Das sollte das Parlament nicht tatenlos hinnehmen.“
ULD-Leiter Thilo Weichert: „Anders als im Bereich der Privatwirtschaft kann das ULD gegenüber öffentlichen Stellen nur Beanstandungen aussprechen. Damit stellen wir Rechtsverstöße fest, können aber nicht deren Beendigung durchsetzen. Hier ist das Parlament als Kontrolleur der Verwaltung gefordert. Wie soll das ULD glaubwürdig gegen Datenschutzverstöße in der Privatwirtschaft vorgehen können, wenn die zuständigen Ministerien des Landes ebensolche Verstöße begehen oder im Rahmen der Rechtsaufsicht tolerieren? Mit dem Betreiben von Facebook-Fanpages sind die Stellen dafür verantwortlich, dass Daten der Nutzenden illegal in die USA zu Facebook gelangen. Zugleich wird damit ein Internetportal genutzt und gefördert, das in vielerlei sonstiger Weise, z. B. durch den Einsatz von Gesichtserkennungsverfahren, gegen den Datenschutz verstößt. Das sollte das Parlament nicht tatenlos hinnehmen.“