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ULD zum Facebook-Audit des irischen Datenschutzbeauftragten: „Erkenntnisse stützen weiteres Vorgehen des ULD“
Der irische Datenschutzbeauftragte hat am 21.12.2011 einen Auditbericht über seine Datenschutzprüfung von Facebook Ireland Ltd. vorgelegt. Darin äußert er vielfältige Kritik am Internetangebot von Facebook, kommt aber zu dem Ergebnis: „Es ist die Aufgabe unserer Behörde zu bewerten, ob Facebook Irland sich an das Datenschutzrecht hält, und dieser Bericht tut dies“*.
Dazu erklärt Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD): „Wir danken dem irischen Datenschutzbeauftragten für die schnelle Vorlage seines Auditsberichts. Dieser bestätigt die Ergebnisse des ULD, geht aber hinsichtlich der technischen Feststellungen nicht wesentlich über diese hinaus. Insbesondere ist keine umfassende Quellcodeanalyse der Datenauswertungen bei Facebook, etwa für die vom ULD kritisierte Funktion „Insights“, zu erkennen. Der Bericht legt nahe, dass nur einzelne Teile der Nutzungsanalyse geprüft wurden. Er stellt jedenfalls unzureichende Regelungen für den facebookinternen Zugriff auf alle Nutzungsdaten fest. Vielfach verlässt sich die irische Behörde – anscheinend oft ungeprüft – auf die Aussagen und Zusicherungen von Facebook. Verstehen können wir nicht ganz die Schlussfolgerungen des Berichts, der eine Vielzahl von Datenschutzmängeln benennt, ohne deren Rechtswidrigkeit festzustellen. Er demonstriert ein erstaunliches Verständnis für angebliche Zwänge, die Facebook geltend macht.
Der Bericht konstatiert, dass die gesamte zentrale Datenverarbeitung in den USA erfolgt. Festgestellt werden auch unzulängliche Informationen und fehlende Wahlmöglichkeiten für die Nutzenden. Dokumentiert wird weiterhin, dass von Mitgliedern und auch von Nichtmitgliedern Daten gesammelt werden, die zu einer Profilbildung genutzt werden können. Zu löschende Daten werden nicht umgehend gelöscht. Dies sind die tatsächlichen Grundlagen der Beanstandungen und Verfügungen des ULD. Unsere rechtliche Bewertung weicht von derjenigen der unabhängigen irischen Behörde ab. Ein Aspekt hierfür besteht auch darin, dass das ULD deutsches Datenschutzrecht anwendet. Ein positiver Effekt des Berichts kann nun darin liegen, dass Facebook Änderungen seines Vorgehens in Richtung Datenschutz angekündigt hat. Gemessen werden sollten aber nicht Absichtsbekundungen, sondern Fakten. Dem ULD gegenüber wurde von Facebook zugesagt, dass uns nach dem Irland-Audit umfassende Dokumentationen zur Facebook-Datenverarbeitung vorgelegt werden. Das ULD hat detaillierte Informationen angefordert und will die Reichweitenanalyse auf Ebene des Quellcodes prüfen. Dies wird zu weiteren Bewertungen durch uns führen. Hierbei werden wir – ebenso wie über den irischen Auditbericht – eine Diskussion mit unseren europäischen Kollegen führen.“
* geändert am 13.01.2012