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Verbraucher- und Datenschützer in Schleswig-Holstein empfehlen Widerspruch gegen neue Facebook-Richtlinien
Ende März 2012 plante das soziale Netzwerk Facebook eine Neufassung seiner Nutzungsbedingungen. Innerhalb kurzer Zeit widersprachen Tausende diesen neuen Vertragsregeln. Nun startete das Unternehmen einen weiteren Versuch, einseitig seine Bedingungen durchzudrücken. Sollten nicht bis zum 27.04.2012 mindestens 7.000 Nutzende den Bedingungen widersprechen, so sollen diese für alle Menschen mit einem Facebook-Account verbindlich sein.
Inhaltlich bringen die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf 14 eng beschriebenen Seiten für die Nutzenden keine effektiven Verbesserungen. Es gibt begriffliche Änderungen (z. B. „Chronik“ statt „Profil“), teilweise sind Regeln weggefallen, teilweise neue dazugekommen. So lässt sich Facebook neuerdings genehmigen, dass es ungefragt Apps auf dem persönlichen Gerät aktualisiert. Angeblich reagiert das Unternehmen auch auf Gerichtsentscheidungen in Deutschland, in denen Facebook die Nutzung bestimmter AGB und spezielle Praktiken verboten wurden.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZ SH) und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) stellten nach einer Analyse der neuen Bestimmungen fest, dass diese weiterhin gegen eine Vielzahl von Gesetzen zum Verbraucherdatenschutz verstoßen. Daher empfehlen sie, diesen neuen Regeln zu widersprechen, z. B. mit folgendem Wortlaut: „Ich lehne die Änderungen ab und fordere von Facebook die Einhaltung der Datenschutz-, Verbraucherschutz- und Urheberrechtsvorschriften in Deutschland und Europa.“
Dr. Boris Wita, Jurist der VZ SH: „Facebook verfährt bisher nach dem Prinzip ´alles oder nichts`. Wer nicht den gesamten durch das Unternehmen festgelegten, in vieler Hinsicht rechtswidrigen Regeln zustimmt, muss draußen bleiben. Leute, die Facebook nutzen wollen oder müssen, sollten jetzt den Spieß umdrehen und – gemäß den Verfahrensvorgaben von Facebook selbst und im Widerstand gegen die bisherige Fremdbestimmung – Selbstbestimmung praktizieren und damit die Macht demonstrieren, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgehen kann.“
Dr. Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Facebook ignoriert weiterhin zentrale Verbraucherdatenschutzrechte, zu denen die AGB-Schutzvorschriften oder das unbeschränkte Auskunftsrecht gehören. Wir kritisieren nicht, dass ein Unternehmen persönliche Daten nutzt, mit seinen Werbemöglichkeiten Geld verdient und an die Börse geht. Doch darf es dabei nicht gegen das ´Fair Play` im Umgang mit den Nutzenden und im Wettbewerb verstoßen. Das können die Facebook-Mitglieder gegenüber der Community und dem Anbieter bis zum Freitag zum Ausdruck bringen. Vielleicht schwenkt das Unternehmen endlich um und macht sein Angebot gesetzeskonform.“
Die neuen Richtlinien von Facebook sind zu finden unter
https://www.facebook.com/note.php?note_id=10151547216160301
Die Ablehnung gegen die „Erklärung der Rechte und Pflichten“ kann dort am Ende in der Kommentarzeile erklären werden.
Die Anforderungen an Facebook und vergleichbare Anbieter wurden in einer Entschließung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zusammengefasst, die zu finden ist unter
http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/media.php/2232/Anforderungen.pdf