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Facebook im Gespräch mit dem ULD: Keine Verbesserungen beim Datenschutz
Seit dem 15. April 2012 hat Facebook in Deutschland mit Dr. Gunnar Bender einen Director Public Policy. Heute kam es im Rahmen einer „DPA-Roadshow“ (Data Protection Authority) zu einem ersten Austausch mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Dabei stellte das ULD fest, dass sich seit den Gesprächen mit dem Unternehmen Ende 2011 praktisch keine Verbesserungen und einige wesentliche datenschutzrechtliche Verschlechterungen bei Facebook ergeben haben.
Das ULD wies darauf hin, dass die Ende 2011 von Facebook zugesagten Transparenzverbesserungen hinsichtlich der Reichweitenanalyse „Insights“ nicht realisiert wurden. Eine diesbezüglich zugesagte Bereitstellung von aussagekräftigen technischen Unterlagen ist bis heute nicht erfolgt. Diese wurde seitens des ULD nochmals angemahnt, konnte aber von Herrn Bender nicht verbindlich zugesagt werden.
Angesprochen wurde eine Vielzahl von rechtlichen Fragen, etwa zur Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Einwilligungen, zum fehlenden Nachweis eines angemessenen Datenschutzmanagements, zur Nichtbeachtung der Betroffenenrechte und zum Unmöglichmachen für Fanpagebetreiber, ihre datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit wahrzunehmen.
Das ULD brachte zum Ausdruck, dass diesem Unternehmen als Partner für Kooperationen weiterhin die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung in Deutschland fehlt. Das ULD bleibt bei seiner Einschätzung, dass eine gesetzeskonforme Nutzung unter anderem von Facebook-Fanpages für öffentliche und private Stellen aktuell nicht möglich ist.
Das ULD beklagte, dass mit dem Verweis auf das beim irischen Datenschutzbeauftragten durchgeführte Audit, das bis heute keine abschließenden Ergebnisse lieferte, die illegale Verarbeitungspraxis fortgeführt und ausgebaut wurde. Herr Bender wies darauf hin, dass für den Datenschutz im Unternehmen auch für deutsche Internet-Nutzende und Aufsichtsbehörden die in Dublin/Irland ansässige Datenschutzbeauftragte Facebooks zuständig sei. Seine eigene Aufgabe verstehe er als Kommunikationsvermittler zwischen Dublin, den USA und Deutschland und bekräftigte: „Facebook fühlt sich an europäisches Recht gebunden.“ Das ULD signalisierte, dass dies bisher nicht erkenn- und belegbar sei.
Es fand ein Austausch über die beim Verwaltungsgericht Schleswig anhängigen drei Gerichtsverfahren statt, in denen es wegen der Verzögerung der Einreichung von Klagebegründungen durch die Fanpagebetreiber bisher nicht zu mündlichen Verhandlungen gekommen ist. Das heutige Gespräch zwischen Facebook und dem ULD fand in gewohnt freundlicher Atmosphäre statt; beide Seiten erklärten ihre Bereitschaft, den Austausch fortzusetzen. Aus Facebooks Sicht sei ein „neues Fenster für die Zukunft aufgestoßen“ worden.