Montag, 1. September 2014

2: Pressemitteilungen

OVG Schleswig-Holstein verhandelt in Sachen Facebook-Fanpages

Am Donnerstag, den 4. September 2014, findet vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (OVG) die mündliche Verhandlung der Berufung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Schleswig vom 9. Oktober 2013 wegen des Betreibens einer Facebook-Fanpage (Az. 4 LB 20/13) statt. Hintergrund ist eine Verfügung des ULD gegen die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein (WAK), die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) getragen wird, vom 10. November 2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 25. November 2011, in der das ULD der WAK auferlegte, die dort betriebene Facebook-Fanpage zu deaktivieren.
                         
Die öffentliche Verhandlung findet statt am Donnerstag, 04.09.2014, 14:00 Uhr, 
Saal 5, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, Schleswig.

Dabei soll datenschutzrechtlich grundsätzlich geklärt werden, inwieweit deutsche Betreiber von Fanpages für die datenschutzwidrige Datenverarbeitung durch den Portalanbieter Facebook mit verantwortlich sind. Das VG Schleswig hat diese Frage verneint. Das ULD vertritt dem gegenüber die Ansicht, dass deutsche Stellen die Datenschutzverstöße von Facebook nicht dadurch fördern dürfen, dass sie Menschen dazu veranlassen, dieses Internetportal zu nutzen. Den Nutzenden muss, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, die Möglichkeit eingeräumt werden, sich unerkannt über die Inhalte auf der Fanpage zu informieren. Die Verarbeitung von Nutzerdaten zu Werbezwecken darf nur dann erfolgen, wenn die Besucher von Fanpages hierfür eine ausreichend informierte, bewusste, freiwillige und frei widerrufbare Einwilligung erteilt haben. Solche Funktionen stellen weder die WAK, noch Facebook ihren Fanpagebetreibern bisher zur Verfügung. Diese seit Jahren kontrovers diskutierten Fragen sind bisher nicht obergerichtlich entschieden. Das Verfahren ist insofern von bundesweiter, ja wegen der nationalen Umsetzung von Europarecht, von europaweiter Relevanz.

Es ist nicht auszuschließen, dass das OVG noch am gleichen Tag sein Urteil in dem Verfahren verkündet.

Den Text des vom ULD angefochtenen Urteils des VG Schleswig vom 09.10.2013 finden Sie unter

Die wesentliche Berufungsbegründung des ULD vom 18.12.2013 sowie eines aktuellen ergänzenden Schriftsatzes vom 21.07.2014 finden Sie unter