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ULD für mehr Transparenz bei Auskunfteien und beim Scoring
Das Bundesministerium des Innern (BMI) legte soeben Vorschläge zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vor, mit denen die Praxis des Scoring und der Auskunfteien präziser geregelt werden sollen. War noch ein erster Vorschlag Ende letzten Jahres unausgegoren, so stellt der nun vorliegende Entwurf eine erkennbare Verbesserung insbesondere im Hinblick auf die Transparenz und bei der Klarstellung von Rechten und Pflichten von Scoring- und Auskunfteiunternehmen dar.
Thilo Weichert, Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD): "Im Jahr 2005 hatte das ULD im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums die datenschutzrechtlichen Pflichten beim Kredit-Scoring herausgearbeitet und mit der Realität verglichen. Ergebnis war, dass die Wirtschaft eklatant und massenhaft gegen den Datenschutz verstößt und hierbei Verbraucherinnen und Verbraucher oft nachhaltig geschädigt werden, ohne dass sie erfahren, weshalb. Alle Versuche, die Banken und die Auskunfteien zu einem gesetzeskonformen und erkennbar verbraucherfreundlicheren Vorgehen zu veranlassen, waren seitdem vergeblich. Daher ist es konsequent, wenn der Gesetzgeber Spezialregelungen zu Auskunfteien und Scoring schafft. Sehr zu begrüßen sind die geplanten Verbesserungen hinsichtlich der Transparenz für die Betroffenen. Präzisiert werden muss u.a. noch die Erlaubnisregelung zum Scoring. Der Entwurf sollte dann zeitnah verabschiedet werden. Die Bereitschaft hierfür scheint im Bundestag zu bestehen – ein positives Zeichen zum Thema Datenschutz aus dem Hause Schäuble!"
Eine ausführliche Stellungnahme des ULD zum BMI-Gesetzentwurfes finden Sie unter
www.datenschutzzentrum.de/artikel/589-.html
Den Gesetzentwurf finden Sie unter
www.datenschutzzentrum.de/uploads/privatwirtschaft/20080617-bdsg-entwurf.pdf