5: Stellungnahmen
Datenschutzrechtliche Bewertung des Einsatzes von Google Analytics
Das ULD erkennt das berechtigte wirtschaftliche Interesse an einer Analyse des Nutzungsverhaltens auf Webseiten an: Die Erstellung von Nutzungsprofilen muss jedoch im Einklang mit den geltenden Gesetzen und der Wahrung der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer erfolgen. Auf der Grundlage der zwischen den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich unter der Leitung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und der Google Germany GmbH geführten Gespräche bewertet das ULD den Einsatz des durch die Google Inc. angebotenen kostenlosen Version des Google Analytics Services derzeit wie in diesem Dokument dargelegt.