Genetischer Fingerabdruck ist nicht gleich Fingerabdruck
Diese Reaktion von Dr. Thilo Weichert auf einen Artikel der Tageszeitung "taz" vom 14.01.2004 setzt sich mit der weit verbreiteten, aber falschen Annahme auseinander, aus persönlichkeitsrechtlicher Sicht habe der "genetische Fingerabdruck" keine weiter gehende Qualität als der "normale" Fingerabdruck. Diese Annahme spielt eine zentrale Rolle bei der Frage, ob der genetische Fingerabdruck im Rahmen von Strafverfahren einfacher (ohne Richtervorbehalt) und umfassender eingesetzt werden kann und darf.