Patientendatenverarbeitung im Auftrag
Ärzte und Krankenhäuser sind vielfach an der Auslagerung von solchen Tätigkeiten interessiert, die nicht direkt im Zusammenhang mit der Behandlung stehen (Mikroverfilmung, Archivierung, Aktenvernichtung, externe Schreibarbeiten, externe Abrechnung, Wartung der Praxisrechner, Laboruntersuchungen). Die Ausarbeitung des ULD beschreibt, unter welchen Voraussetzungen solche Auslagerungen statt finden dürfen, ohne dass gegen das Patientengeheimnis und gegen Datenschutzrecht verstoßen wird.