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ULD fordert völlige Aufgabe des Großen Lauschangriffs
Auf die Ankündigung der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hin, den Großen Lauschangriff künftig nicht mehr auf Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte, Priester und Journalisten anwenden zu wollen, erklärt der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert:
"Es ist ein Akt der Einsicht in die verfassungsrechtlichen Anforderungen, dass die Bundesjustizministerin entgegen erster Entwürfe aus ihrem Haus nun vom Eindringen in die Räume von Anwälten, Ärzten und Journalisten mittels Wanze Abstand nimmt. Damit folgt die Ministerin dem Appell von Berufsverbänden und Datenschützern Nach diesem ersten Schritt der Einsicht sollte ein zweiter folgen: der völlige Verzicht auf das Bespitzeln von Wohnungen.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die grundsätzliche Möglichkeit Großer Lauschangriffe zugestanden. Eine Pflicht hierzu besteht aber nicht. Selbst Strafverfolger signalisieren, dass die engen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für das Belauschen von Wohnungen nahelegen, auf diese Ermittlungsmethode völlig zu verzichten. Im Interesse des Schutzes der intimsten räumlichen Sphäre von Bürgerinnen und Bürgern und im Interesse der Rechtssicherheit sollte die Bundesregierung ihre Pläne zur sog. akustischen Wohnraumüberwachung völlig aufgeben. Die bisherigen geringen Ermittlungserfolge mit dieser invasiven Maßnahme legen diesen Schritt dringend nahe.
Die ausführliche Stellungnahme und die dazugehörige Pressemitteilung des ULD zum Referentenentwurf finden Sie unter: