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Datenschutzbeauftragter bedauert Einigung beim Lauschangriff
Die Einigung zwischen der rot-grünen Koalition und den Unionsfraktionen im Bundestag auf eine Gesetzesformulierung zum Lauschangriff, die heute erzielt wurde, wird vom Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, Dr. Thilo Weichert, bedauert:
"Am 3. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der im Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedeten Lauschangriffs-Regelung festgestellt. CDU-Opposition wie auch die Bundesregierung waren danach bestrebt, in den engen Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht für das Abhören von Wohnungen gesetzt hat, das Maximale an Überwachung herauszuholen. Der Bundestag könnte - dies hat das höchste Gericht klar zum Ausdruck gebracht - auf diese fragwürdige Ermittlungsmethode völlig verzichten: Mit dem Lauschangriff wird in massiver Form in die Intimsphäre von Menschen eingebrochen. Die Erfolge dieser Maßnahme sind fragwürdig und mager. Bei der nun wieder hergestellten großen ´Koalition der Inneren Sicherheit` drohen die Bürgerrechte und die verfassungsrechtlichen Vorgaben auf der Strecke zu bleiben: Das Verfassungsgericht forderte, im Zweifel beim Lauschangriff für den Schutz der Grundrechte zu entscheiden. Der vorliegende Gesetzestext läuft Gefahr, dass in der Praxis im Zweifelsfall gegen den Grundrechtsschutz entschieden wird.