Facebook-Fanpages: Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof
Die Frage der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Betreiber von Facebook-Fanpages ist nun Gegenstand einer mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Rechtssache wurde zur Entscheidung an die Große Kammer verwiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte mit seiner Entscheidung vom 25. Februar 2016 in dem Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (WAK) und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), betreffend die Deaktivierung einer Facebook-Fanpage, das Verfahren ausgesetzt und eine Vorabentscheidung des EuGH erbeten. Das ULD vertritt die Auffassung, dass der Betrieb der Facebook-Fanpage gegen europäisches und nationales Datenschutzrecht verstößt. Näheres zur Entscheidung des BVerwG und den Vorlagefragen an den EuGH können Sie hier abrufen:
Die Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof findet am 27.06.2017 statt.
Weitere Informationen zum Hintergrund:
Gerichtsverfahren zu den Facebook-Fanpages vor dem Bundesverwaltungsgericht
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