Montag, 27. März 2017

2: Pressemitteilungen

Datenschutz im Melderecht: neues Info-Faltblatt

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) klärt auf mit einem neuen Info-Faltblatt: Welche Daten von Ihnen stehen im Melderegister? Und welchen Datenübermittlungen können Sie widersprechen?

Das Melderegister betrifft alle: Jede Bürgerin und jeder Bürger ist im Melderegister gespeichert. Dieses Register wird bei den Meldebehörden in den Städten, Ämtern und Gemeinden geführt. Was man wissen sollte: Die Meldebehörden dürfen nach den melderechtlichen Vorschriften bestimmte Datensätze zu Bürgerinnen und Bürgern an Adressbuchverlage, die Presse, den Rundfunk, Wählergruppen, die Wehrverwaltung und an andere Empfänger übermitteln. Zu den Datensätzen zählen insbesondere der Familienname, der Vorname und die Anschrift. Die Weitergabe der Datensätze erfolgt für gesetzlich geregelte Zwecke. So darf beispielsweise der Rundfunk eine Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erhalten. Diejenigen, die dies nicht wollen, können solchen Datenübermittlungen widersprechen.

Die Meldebehörden informieren über die Widerspruchsrechte, z. B. bei der Anmeldung nach einem Adresswechsel. Viele Meldebehörden legen auch das Info-Faltblatt des ULD aus, das nach der Neufassung melderechtlicher Vorschriften aktualisiert wurde und nun in einer neuen Auflage vorliegt.

Unabhängig von der Aufklärungsarbeit der Meldebehörden erhält das ULD fortlaufend Anfragen zur Zulässigkeit von Datenübermittlungen aus den Melderegistern an bestimmte Empfänger. Dabei werden auch die bestehenden Ausnahmen erörtert, in denen ein Widerspruch gegen die Datenweitergabe möglich ist. Die Hinweise in der neuen Auflage des Faltblatts zum Datenschutz im Melderecht geben einen umfassenden Überblick über die vorhandenen Widerspruchsmöglichkeiten. Wer möchte, kann für den Widerspruch gegenüber seiner Meldebehörde die Karte auf der letzten Seite des Faltblatts mit vorformulierten Widerspruchsoptionen nutzen.

Marit Hansen, Leiterin des ULD, kommentiert dies: „Für die moderne und serviceorientierte Verwaltung ist Kundenfreundlichkeit ein wichtiger Grundsatz. Unser Info-Faltblatt soll ein Beitrag dazu sein: Bürgerinnen und Bürgern bekommen Informationen dazu, wie sie ihre Rechte nach dem Bundes- und Landesmeldegesetz in der Praxis wahrnehmen können.“

Das Info-Faltblatt „Datenschutz im Melderecht“ kann abgerufen werden unter:

https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/informationsmaterial/melderecht-2017.pdf

 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98, 24103 Kiel

Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de