Dienstag, 6. Dezember 2016

Wearables: Wächter über den Körper

Fitness-Armbänder und Smart Watches sind im Kommen und erfassen inzwischen nicht nur die Schritte des Trägers, sondern auch sein Schlafverhalten und seinen Pulsschlag. Sogar Trinkbecher werden smart und erfassen neben der Flüssigkeitsaufnahme des Nutzers auch gleich Art und Kaloriengahalt der eingeneommen Getränke - penible Protokollierung auf dem Smartphone inklusive.

Will man seinen Lieben damit etwas Motivierendes für gesünderes Verhalten schenken, sollte man bei der Auswahl des richtigen Produkts auch bedenken, dass dabei teilweise hochsensible Daten erfasst werden. Derartige Gesundheitsdaten sind bewusst vom Gesetzgeber als besonders schützenswert angesehen worden. Bevorzugt werden sollten Produkte, die die ausschließliche Speicherung der Daten im Gerät selber bzw. ggf. noch in der App auf dem verbundenen Smartphone erlauben. Viele Systeme jedoch bieten optional oder sogar ausschließlich die Verarbeitung der Daten auf Rechnern des Anbieters oder sogar anderen Dienstleistern an. Schnell kann da die Übersicht verloren gehen, wer alles Zugriff auf das eigene Verhalten und die Gesundheitsdaten hat.

Eine Untersuchung der Datenschutzaufsichtsbehörden hat gezeigt, dass nicht nur teilweise gravierende technische Sicherheitsmängel bei Wearables bestehen, sondern auch unklare bzw. unzulässige Bestimmungen schnell den Spaß am gesunden Verhalten nehmen können.

Wer ein Wearbable geschenkt bekommt, sollte beim Einrichten darauf achten, dass das Gerät und die zugehörige App nur solche Zugriffsrechte erhalten, die für den Betrieb wirklich erforderlich sind. Zugriffe auf das Adressbuch oder die Kamera sollten dann ggf. abgelehnt werden. Und sofern man keine weiteren Online-Funktionen nutzen möchte, sollte man die Übermittlung der Daten in den Datenschutzeinstellungen abschalten.

Datenschutzaufsichtsbehoerden prüften Wearables:
Datenschutz-Mängel bei Fitness-Armbändern und Smart-Watches