Datenschutz-Selbst-Check - Datenschutz als Qualitätszeichen
Gemeinsam mit der Ärzte- und der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) einen „Datenschutz-Selbst-Check“ für Arzt- und Zahnarztpraxen erarbeitet.
Die aktualisierte Version des Selbst-Checks für Arzt- / Zahnarztpraxen finden Sie hier. Diese Fassung berücksichtigt die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
In den Ausgaben des Ärzte- bzw. Zahnärzteblattes, veröffentlicht von der Ärzte- und der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, erschien ab Oktober 2016 eine Serie zum Datenschutz in Arztpraxen. Gestartet wurde die Serie mit einem Interview der Landesdatenschutzbeauftragten Marit Hansen. In acht aufeinanderfolgenden Ausgaben wurden dann Aspekte, die für die Praxis wichtig sind, detailliert beleuchtet. Die Praxisinhaber erhielten dabei wichtige Informationen und Hinweise zur Gestaltung des Empfangs-, Warte- und Behandlungsbereichs, zur sicheren Nutzung der EDV und vielen weiteren Fragen. Jeder Beitrag endet mit einer Checkliste (Datenschutz-Kontrollfragen) um zu prüfen, ob in der Praxis Anpassungsbedarf besteht. Der oben verlinkte Selbst-Check fasst die Kontrollfragen der acht Artikel zusammen. Die einzelnen Beiträge finden Sie hier:
- Interview im Ärzteblatt (Ausgabe 10, Oktober 2016)
- Ist Diskretion in Praxen Luxus? (Ausgabe 11, November 2016)
- Offene Türen und Unterlagen (Ausgabe 12, Dezember 2016)
- Hackerangriff auf die Praxis (Ausgabe 1, Januar 2017)
- Sorgfalt bei der IT-Absicherung (Ausgabe 2, Februar 2017)
- Daten geschützt übermitteln (Ausgabe 3, März 2017)
- Viele Risiken für Datenschutz (Ausgabe 4, April 2017)
- Patienten-Info bei Datenpanne (Ausgabe 5, Mai 2017)
- Externen Zugriff verhindern (Ausgabe 6, Juni 2017)