Prüfbericht des ULD zur Durchführung nicht-individualisierter Funkzellenabfragen
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat im Zeitraum von November 2013 bis Januar 2014 eine Stichprobe von elf Strafverfahren der Staatsanwaltschaften Flensburg, Kiel, Lübeck und Itzehoe geprüft, in denen nicht-individualisierte Funkzellenabfragen nach § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO durchgeführt worden sind. Die geprüften Strafverfahren stammten aus den Jahren 2009 bis 2012. Die Prüfung durch das ULD erfolgte ausschließlich auf der Grundlage der Strafverfahrensakten.
Grundlage für die Auswahl der Stichprobe war die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Drs. 18/1021, Anlage 1. Von der Prüfung musste ein Verfahren weitgehend ausgenommen werden, da hier offensichtlich von der Polizei gar nicht eine nicht-individualisierte Funkzellenabfrage, sondern stattdessen eine individualisierte Funkzellenabfrage zum Anschluss des Tatverdächtigen beabsichtigt war und durchgeführt wurde. Dadurch reduziert sich die Stichprobe auf zehn Verfahren.