Dies ist unser Webangebot mit Stand 27.10.2014. Neuere Artikel finden Sie auf der überarbeiteten Webseite unter www.datenschutzzentrum.de.
Interviews zur Geschichte und Programmatik des Datenschutzes in Deutschland
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, die Datenschutzgesetze und staatliche wie auch private Datenschutzaufsicht sind nicht vom Himmel gefallen. Dahinter stehen Menschen, die sich seit den 70er Jahren für den Datenschutz in Deutschland und der Welt einsetzen. Das Video-Projekt "Datenschutzgeschichte" will diese spannende Entwicklung festhalten und dokumentieren. Wir besuchen dafür die wichtigsten Personen der Datenschutzgeschichte in Deutschland, um zu erfahren, wie sie diese Zeit erlebt und was sie getan haben, und wie sie die aktuelle Situation sowie die Zukunft des Datenschutzes einschätzen.
- Pressemitteilung: 40 Jahre Datenschutzgeschichte im Gespräch - Prominente Zeitzeugen kommen zu Wort
- Trailer zum Projekt "Datenschutzgeschichte"
- Paul J. Müller
- Andreas Pfitzmann
- Spiros Simitis
- Wilhelm Steinmüller
- Kai von Lewinski
- Thilo Weichert
- Hans-Peter Bull
- Bernd Lutterbeck
- Falk Peters
- Helmut Bäumler
- Adalbert Podlech
Prof. Dr. Dr. Adalbert Podlech ist Rechtswissenschaftler für Öffentliches Recht und Historiker, der maßgeblichen Anteil an der juristischen Herleitung bzw. Begründung und Ausgestaltung des Datenschutzrechts, insbesondere zum sogenannten Volkszählungsurteil von 1983, in Deutschland hatte.
- Alexander Roßnagel
Prof. Dr. Alexander Roßnagel hat einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Recht der Technik und des Umweltschutzes am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel inne. Prof. Roßnagel war insbesondere einer der Autoren des Gutachtens zum Bundesdatenschutzgesetz von 2001.
- Marit Hansen
Marit Hansen ist Diplom-Informatikerin und ist seit 2008 stellvertretende Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein. Frau Hansen hat einen großen Anteil an der Entwicklung von datenschutzfördernden Techniken.
- Ernst Eugen Becker
Paul J. Müller hat vor allem in den 1970er Jahren den Beginn der Institutionalisierung des Datenschutzes nicht nur beobachtet, sondern mit eigenen empirischen Untersuchungen, theoretischen Überlegungen sowie Publikationen einflussreich mit gestaltet.
Prof. Dr. Andreas Pfitzmann war Leiter des Lehrstuhls Datenschutz- und Datensicherheit an der TU Dresden. Seine Forschungsinteressen galten insbesondere Datenschutz und multilateraler Sicherheit hauptsächlich in Kommunikationsnetzen, in der Mobilkommunikation und in verteilten Anwendungen. Er entwickelte mit seiner Gruppe datenschutzfördernde Technik, wie beispielsweise die Anonymisierungs-Software JAP auf Basis einer Anonymität gewährleistenden Infrastruktur und Prototypen zum Identitätenmanagement. Er war ein angesehener Berater und Gutachter.
Prof. Dr. Dr.h.c. Spiros Simitis ist ein international renommierter Jurist, der von Beginn an maßgeblichen Anteil an der juristischen Herleitung bzw. Begründung und Ausgestaltung des Datenschutzrechts hat. Von Herrn Simitis stammen die einflussreichsten Kommentare zum Bundesdatenschutzgesetz sowie zur EG-Datenschutzrichtline. Neben vielen anderen Engagements leitet er die Forschungsstelle für Datenschutz an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt.
Prof. Dr. Wilhelm Steinmüller hat federführend das im Juli 1971 vom Bundesministerium des Innern in Auftrag gegebene Gutachten "Grundfragen des Datenschutzes" (Drucksache VI/3826) angefertigt. Darin wurde der zu regelnde Gegenstandsbereich des Datenschutzes erstmalig systematisch ausgearbeitet und die Figur der "informationellen Selbstbestimmung" formuliert, die 1983 im sogenannten "Volkzählungsurteil" des Bundesverfassungsgerichts eine zentrale Rolle spielte.
PD. Dr. Kai von Lewinski ist Historiker und Jurist. Herr von Lewinski stellt das Datenschutzrecht in eine Tradition der Rechtsentwicklung und zeigt dabei zugleich, wie sehr das aktuelle Datenschutzrecht den "Geist der 70er Jahre" atmet.
Dr. Thilo Weichert ist Politikwissenschaftler und Jurist. Seit dem 1. September 2004 ist Dr. Weichert Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein. Unter seiner Leitung findet der konsequente Ausbau des Datenschutzes der 2. Generation statt.
Prof. Dr. Hans-Peter Bull ist Staats- und Verwaltungsrechtler. Prof. Bull war von 1978 bis 1983 der erste Bundesbeauftragte für den Datenschutz und von 1988 bis 1995 Innenminister des Landes Schleswig-Holstein.
Prof. Dr. Bernd Lutterbeck hatte bis Mitte 2009 einen Lehrstuhl für angewandte Informatik an der TU-Berlin inne. Prof. Lutterbeck war Coautor des für die Entwicklung des Datenschutzes in Deutschland maßgeblichen Gutachtens von 1971, in dem die für den Datenschutz zentrale Figur der "informationellen Selbstbestimmung" entwickelt wurde.
Dr. Falk Peters promovierte 1981 bei Prof. Simitis über Arbeitnehmerdatenschutz, arbeitete als Rechtsanwalt für führende Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnik und ist derzeit Lehrbeauftragter für Rechtsinformatik der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus.
Dr. Helmut Bäumler ist Jurist und war der zweite Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein. Während seiner Amtszeit von 1992 bis 2004 hat Dr. Bäumler viele wegweisende Innovationen in die Datenschutzpraxis eingeführt, er gilt als Wegbereiter des "Neuen Datenschutzes".
Ernst Eugen Becker war der erste Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein. In seine Amtszeit von 1978 bis 1992 fiel unter anderem die Barschel-Affäre.
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